Prozessmanagement
Prozessoptimierung als gesetzlicher Auftrag
Die fortschreitende Vernetzung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung erfordert eine konsequente Ausrichtung auf die Optimierung von Verwaltungsabläufen. Im Sächsischen E-Government-Gesetz ist daher geregelt, dass staatliche Organisationen ihre Verwaltungsabläufe, die erstmals zu wesentlichen Teilen elektronisch unterstützt oder wesentlich geändert werden, vor Einführung der IT-Systeme dokumentieren, analysieren und optimieren sollen. Das Hauptziel der Optimierung der Verfahren besteht darin, die einzuführenden oder vorhandenen Abläufe hinsichtlich der zu erzielenden Arbeitsergebnisse zu verbessern und die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Dieser Grundsatz gilt entsprechend für alle Änderungen der Verwaltungsabläufe oder der eingesetzten IT-Systeme.
Die PICTURE-Modellierungsmethode
Die Basis der PICTURE-Methode sind
- fertige
- standardisierte und
- wiederverwendbare
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